
© Pixabay / Alexas_Fotos
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Das hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, kurz LANUV, mitgeteilt. Erst wenn ein Wolf sich mindestens sechs Monate in einem Gebiet aufgehalten hat, wird von einem Wolfsterritorium gesprochen. Im Bereich zwischen Hürtgenwald und Simmerath ist das der Fall. Über die letzten Monate haben genetische Nachweise bestätigt, dass ein Wolfsweibchen und ein Wolfsrüde in dem Gebiet unterwegs sind. Der Wolfsrüde stammt aus dem Nachbarrudel "Hohes Venn" in Belgien. Laut LANUV sei aber noch nicht klar, ob es zur Paarbildung gekommen sei. Fragen zu Herdenschutzmaßnahmen nimmt die Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer entgegen.
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