
© Radio Rur, JD
© Radio Rur, JD
Anzeige
Die NGG fordert, dass Beschäftigte beim Kurzarbeitergeld mindestens einen Mindestlohn-Betrag erhalten. Damit soll verhindert werden, dass Menschen während Krisenzeiten in die Armut rutschen. Zuletzt war das bei der Corona-Pandemie verstärkt der Fall – besonders bei Mitarbeitern in der Gastronomie. Deswegen ist eine Grundabsicherung bei Kurzarbeit Pflicht, so die NGG. Das Mindest-Kurzarbeitergeld wird Thema auf dem nächsten Gewerkschaftstag der NGG. Grundsätzlich geht es dort darum, für bessere Arbeitsbedingungen – auch im Kreis Düren – zu sorgen.
Anzeige