
© Foto: Daniel Dähling
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Burg Nideggen
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Ein Mountainbiker hatte geklagt, weil er im Wald gestürtzt war und sich dabei schwer verletzt hatte. Auf dem Weg hätten Holzstämme gelegen, die aus seiner Fahrrichtung nicht zu erkennen gewesen sein, so der Vorwurf des Klägers.
Seine Klage blieb allerdings auf zwei Instanzen erfolglos, er bekommt kein Schmerzensgeld. Auch das Aachener Landgericht hatte seine Klage abgewiesen. Wer im Wald mit dem Rad unterwegs sei, müsse jederzeit mit plötzlich auftretenden Hindernissen rechen, so das Oberlandesgericht.
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