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Ein Grundstückseigentümer hatte gegen das Projekt geklagt. Die Starkstromleitung führt zum Teil über seine Grundstücke. Wegen eines Wasserschutzgebietes sei dies nicht anders möglich gewesen, so die obersten Bundesrichter. Die Leitung ist seit November in Betrieb. Erstmals sind damit die deutschen und belgischen Stromnetze miteinander verbunden.
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