
Hintergrund ist, dass nach Angaben der Gemeinde noch immer nicht alle Hunde in Niederzier angemeldet wurden. Dabei müssen Hundehalter ihre Tiere beim Steueramt der Gemeinde registrieren lassen.
Wer seinen Hund nicht oder zu spät anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In solchen Fällen kann ein Bußgeld fällig werden.
Die Anmeldung ist beim Steueramt im Rathaus möglich. Das entsprechende Formular und weitere Informationen gibt es auch online auf der Internetseite der Gemeinde unter niederzier.de/hundesteuer.
Bei Fragen können sich Hundehalter direkt an das Steueramt wenden. Die Mitarbeiter sind telefonisch unter 02428 84202 bis 84204 oder per E-Mail an steueramt@niederzier.de erreichbar
Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Anmeldung für alle Hundehalter verpflichtend ist.