
© Stadt Linn
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Nach Angaben des Kreises haben viele Bäche, Flüsse und andere Gewässer durch die hohen Temperaturen und den fehlenden Regen inzwischen sehr niedrige Wasserstände erreicht. Die untere Wasserbehörde hat deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen. Das Verbot betrifft auch Wasserentnahmen, die normalerweise ohne besondere Erlaubnis möglich sind. Dazu gehört beispielsweise, wenn Anwohner oder Grundstückseigentümer Wasser aus einem angrenzenden Bach oder Fluss abpumpen. Für die Rur gilt eine eigene, gleichlautende Regelung der Bezirksregierung Köln. Auch dort ist die Wasserentnahme wegen der niedrigen Wasserstände untersagt. Die vollständige Verfügung steht auf der Internetseite des Kreises Düren.
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