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Niedrige Pegelstände: Verbot von Wasserentnahme aus Flüssen
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Niedrige Pegelstände: Verbot von Wasserentnahme aus Flüssen

Wegen der anhaltenden Trockenheit darf im Kreis Düren vorerst kein Wasser mehr aus oberirdischen Gewässern entnommen werden. Das Verbot gilt zunächst bis zum 30. September 2026.

Veröffentlicht: Donnerstag, 23.07.2026 13:03

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Nach Angaben des Kreises haben viele Bäche, Flüsse und andere Gewässer durch die hohen Temperaturen und den fehlenden Regen inzwischen sehr niedrige Wasserstände erreicht. Die untere Wasserbehörde hat deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen. Das Verbot betrifft auch Wasserentnahmen, die normalerweise ohne besondere Erlaubnis möglich sind. Dazu gehört beispielsweise, wenn Anwohner oder Grundstückseigentümer Wasser aus einem angrenzenden Bach oder Fluss abpumpen. Für die Rur gilt eine eigene, gleichlautende Regelung der Bezirksregierung Köln. Auch dort ist die Wasserentnahme wegen der niedrigen Wasserstände untersagt. Die vollständige Verfügung steht auf der Internetseite des Kreises Düren.

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