© Landgericht Aachen
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Rund 20.000 Euro sind es, die die Gemeinde jetzt bekommt. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die ehemals in Kreuzau ansässige Baufirma einen Auftrag in Nörvenich nicht ordnungsgemäß zu Ende gebracht hatte. Es ging um noch fehlende Erschließungsmaßnahmen. Die Gemeinde hatte hier einspringen müssen und wollte die Kosten dafür von der Baufirma zurück. Und das auch zu Recht, sagt das Landgericht Aachen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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