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Notbremse außer Kraft
© Radio Rur, JD
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Notbremse außer Kraft

Seit Mitternacht gilt die Corona-Notbremse bei uns im Kreis nicht mehr. Damit werden jetzt viele Lockerungen möglich.

Veröffentlicht: Freitag, 21.05.2021 04:39

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Ab sofort gibt es nachts keine Ausgangsbeschränkungen mehr und auch die Außengastronomie darf ab sofort öffnen. In alle Geschäfte dürfen wieder Kunden in den Laden. Für Boutiquen, Kaufhäuser oder Schuhgeschäfte gilt aber: Zutritt nur mit einem negativen Schnelltest. Für den Besuch beim Frisör fällt dagegen der Schnelltest ab sofort wieder weg. Sogar Freibäder dürften wieder öffnen – allerdings nur zum Schwimmen. Die Liegewiesen bleiben geschlossen. Wegen des Wetters bleiben die meisten Freibäder in der Region aber ohnehin noch geschlossen.

Landrat Spelthahn freut sich, dass die Corona-Fallzahlen im Kreis Düren deutlich gesunken sind. Er dankt allen, die dabei geholfen haben. Gleichzeitig warnt er aber auch vor zu viel Leichtsinn. Es ginge jetzt darum, das Erreichte mit Vorsicht zu sichern und die Zahlen weiter zu senken, so Spelthahn. Sollte die 7-Tage-Inzidenz bei uns im Kreis wieder an drei Tagen über 100 steigen, dann greift sofort wieder die Corona-Notbremse.

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Überblick der neuen Regeln

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- Treffen im öffentlichen Raum mit 1 Hausstand + 1 Person oder 5 Personen aus 2 Hausständen (Kinder bis 14, Geimpfte oder Genesene zählen dabei nicht mit)

- Einzelhandel darf ohne Termin öffnen (mit negativem Test -maximal 48 Stunden alt - oder Genesene, Geimpfte)

- Konzerte, Aufführungen im Freien möglich (mit negativem Test – maximal 48 Stunden alt - oder Genesene, Geimpfte)

- Kontaktfreier Sport im Freien mit bis zu 20 Personen (z.B. Yoga, Frisbee)

- Zoos, Parks, Freibäder für Sport, Minigolf, Kletterparks usw. offen (mit negativem Test – maximal 48 Stunden alt - oder Genesene, Geimpfte)

- Außengastronomie darf öffnen (mit negativem Test – maximal 48 Stunden alt - oder Genesene, Geimpfte)

- Campingplätze, Ferienwohnungen und Hotels können öffnen (z.T. mit beschränkter Kapazität, Tests usw.)

- Neben Frisör, Fußpflege nun weitere körpernahe Dienstleistungen (z.B. Massagen) mit Maske oder Test möglich

 

Diese Regelungen legt die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW fest. Aufgrund ihrer weiter recht hohen Inzidenzwerte hat die Stadt Düren für ihr Gebiet eine Allgemeinverfügung mit einigen weitergehenden Sonderregelungen erlassen. Sie ist hier zu finden: www.dueren.de/verwaltung-politik/bekanntmachungen

(Quelle: Kreis Düren)

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