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Nur wenige harte Sanktionen der Dürener Job-Com
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Nur wenige harte Sanktionen der Dürener Job-Com

Die Dürener Job-Com muss sich bei ihren Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger kaum umstellen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dieser Woche, nachdem Kürzungen von 60 Prozent und mehr nicht zulässig sind.

Veröffentlicht: Freitag, 08.11.2019 06:41

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Zu dieser Strafe hatte die Dürener Job-Com ohnehin kaum gegriffen. In weniger als drei Prozent der Fälle wurden in den vergangenen vier Jahren die Leistungen um über 30 Prozent gekürzt. Das passiere nur, wenn z.B. wiederholt Ausbildungsstellen oder Jobangebote abgelehnt werden, so die Job-Com auf Radio-Rur-Nachfrage. Häufiger verpassen die HARTZ-IV-Empfänger ihre Termine bei der Job-Com. Dann müssen sie mit 10 Prozent Kürzung rechnen. Von über 15.000 Kunden waren nur rund 20 von harten Strafen der Job-Com betroffen.

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