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OGS-Vereinbarung von Kreis und Kommunen
© Kreis Düren
Die Kooperationsvereinbarung zur Offenen Ganztagsgrundschule wurde jetzt von den Verantwortlichen des Kreises und der Kommunen im Dürener Kreishaus unterzeichnet.
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OGS-Vereinbarung von Kreis und Kommunen

Seit dem ersten August gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Erstklässler. Um den in Zukunft zu gewährleisten, hat der Kreis Düren jetzt eine Vereinbarung mit den Kommunen im Kreis geschlossen.

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Darin ist festgelegt, dass das Kreisjugendamt dafür verantwortlich ist, die Umsetzung des Anspruchs zu koordinieren – während die Kommunen ihn dann tatsächlich umsetzen müssen. Laut dem Kreis hat es in den letzten Jahren schon immer mehr dieser Plätze gegeben – zuletzt über 3.000. Im Regelfall würden daher auch jetzt schon alle Kinder einen Platz bekommen. Die Stadt Düren ist übrigens kein Teil dieser neuen Vereinbarung. Sie hat ein eigenes Jugendamt, das die Umsetzung des Anspruchs koordiniert. Der gesetzliche Anspruch soll fortlaufend auf die neuen Schuljahrgänge ausgeweitet werden.

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