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Der Betroffene Aktivist hatte sich im Zuge eines Protests unter dem Motto „Lützerath bleibt“ an einem mit Beton gefülltes Fass befestigt, um die Räumung zu erschweren. Anschließend war er erkennungsdienstlich behandelt worden. Dabei können unter anderem Fotos oder Fingerabdrücke des Beschuldigten aufgenommen werden. Das Aachener Verwaltungsgericht hatte ursprünglich geurteilt, dass diese Maßnahme nicht vom Polizeipräsidium Aachen angeordnet werden durfte. Dem hat das Oberverwaltungsgericht jetzt widersprochen und das Urteil entsprechend geändert.
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