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OVG prüft Enteignung am Tagebau Hambach
© Radio Rur, Lars-Henrik Wacker
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OVG prüft Enteignung am Tagebau Hambach

Das Oberverwaltungsgericht in Münster beschäftigt sich heute mit der Enteignung eines Grundstücks am Tagebau Hambach. Der BUND will erreichen, dass die sogenannte Grundabtretung aufgehoben wird.

Veröffentlicht: Freitag, 24.07.2026 05:11

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Bei der Fläche handelt es sich um ein rund 500 Quadratmeter großes Wiesengrundstück nordöstlich des Hambacher Forstes. Es gehört dem nordrhein-westfälischen Landesverband des BUND seit 1997. Ursprünglich wollte RWE unter dem Grundstück Braunkohle abbauen. Nach der Verkleinerung des Tagebaus änderten sich die Pläne. Nun sollen dort Erdmassen gewonnen werden, die später zur Stabilisierung der Böschung des geplanten Tagebausees dienen sollen.

Der BUND hält die Enteignung deshalb nicht mehr für gerechtfertigt und beantragte bei der Bezirksregierung Arnsberg eine Aufhebung. Die Behörde lehnte das ab. Der Umweltverband klagt nun. Das Oberverwaltungsgericht soll entscheiden, ob die Enteignung weiterhin rechtmäßig ist.

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