
© Verbraucherzentrale NRW
© Verbraucherzentrale NRW
Anzeige
Alle Menschen ab 18 Jahren können eine solche Verfügung formulieren. Einen Termin beim Notar braucht es dafür nicht. Wichtig sei, dass Angehörige Zugang zu dem Schreiben haben. Denn sie sollen durch die Verfügung bei den Entscheidungen im Notfall entlastet werden. Wer eine Patientenverfügung online erstellen will, folgt diesem Link.
Anzeige