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Die erhalten alle Eigentümer, die bislang keine Grundsteuererklärung abgegeben haben. Die Schätzungen werden rechtskonform ausfallen – aber eher im oberen Drittel des Rahmens, heißt es von den Finanzämtern.
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Die erhalten alle Eigentümer, die bislang keine Grundsteuererklärung abgegeben haben. Die Schätzungen werden rechtskonform ausfallen – aber eher im oberen Drittel des Rahmens, heißt es von den Finanzämtern.