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Post zur Grundsteuerreform
Briefe werden mit der Post verschickt
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Post zur Grundsteuerreform

Besitzer von Grundstücken, Gebäuden oder einer Wohnung entlang der Rur bekommen ab Montg (02.05.) Post vom Finanzamt. Mit der wollen die Behörden aufklären, welche Daten sie für die Neuberechnung der Grundsteuer benötigen. Die müssen dann zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Mit den Daten wird die Grundsteuer neu berechnet. Der neue Satz wird ab dem Jahr 2025 durch die Kommune erhoben. Hintergrund der Neuberechnung ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte entschieden, dass das bisherige Modell für die Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist.  

Veröffentlicht: Montag, 02.05.2022 09:35

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