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Sitzungssaal im Landgericht Aachen
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Dem Mann mit türkischem Pass war vorgeworfen worden, Landsleute bei türkischen Sicherheitsbehörden als Mitglieder der Gülen-Bewegung denunziert zu haben. Die Bewegung ist in der Türkei als Terrorvereinigung eingestuft. Der Angeklagte habe seine Opfer in einem Schreiben als „totale Staatsfeinde“ bezeichnet, hieß es in der Anklage. In der Verhandlung schwieg der Mann, sein Anwalt sagte, er habe ihm versichert, dass er unschuldig sei. Schließlich stimmten aber sowohl der Angeklagt, als auch die Bundesanwaltschaft einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 5.000 Euro zu. Der Gerichtsbeschluss ist endgültig.
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