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Sitzungssaal im Landgericht Aachen
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Der 33-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt - allerdings nicht wegen versuchten Mordes, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Landgericht habe das Motiv wegen des kontrollierten Angriffs von vorne herabgestuft, so ein Sprecher. Der Angeklagte und die 18-Jährige hatten sich mehrfach getroffen. Als sie keine Beziehung mit ihm eingehen wollte, stellte er ihr immer wieder nach und griff sie schließlich mit einem Messer an. Dabei kam es zu einer Schnittwunde an ihrem Hals.
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