
Räumung im Hambacher Forst wird erneut verhandelt
Die umstrittene Räumung der Baumhäuser von Klimaaktivisten im Hambacher Forst im Jahr 2018 wird erneut verhandelt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Freitag (08.04.) eine Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zugelassen.
Veröffentlicht: Freitag, 08.04.2022 11:59
Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Räumung als rechtswidrig eingestuft. Laut dem Gericht sei der genannte Grund für die Räumung – kein ausreichender Brandschutz – nur vorgeschoben gewesen. Den Vorwurf gilt es jetzt durch das OVG zu prüfen. Die Räumung der Baumhäuser hatte im Herbst 2018 die Stadt Kerpen im Auftrag des NRW-Ministeriums für Heimat, Kommunales und Bau durchgeführt. Vor allem Klimaaktivisten hatten dagegen geklagt. Ein Termin für eine erneute Verhandlung des Sachverhalts steht noch nicht fest.