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Damit wird ein anderes Urteil aus Köln aufgehoben. Geklagt hatte der Nutzer eines Baumhauses. Es war im Sommer 2018 geräumt und abgerissen worden. Das NRW-Bauministerium hatte die Räumung angeordnet – wegen des Brandschutzes und der Verkehrssicherheit. Der Kläger sah darin nur einen Vorwand, um den Protest im Hambacher Forst zu beenden. Dafür sehen die obersten Landesrichter keinen Hinweis.
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