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Im September 2018 hatte die Polizei den von Klimaschutzaktivisten besetzten Wald geräumt. Die Landesregierung hatte die Stadt Kerpen und den Kreis Düren damals dazu aufgefordert. Begründet wurde das mit Brandschutz. Nach einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts vor wenigen Wochen war die Begründung aber vorgeschoben und die Räumung rechtswidrig. Zunächst sah es so aus, als wollte Kerpen im Rechtsstreit weitergehen. Sie beantragte die Zulassung auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster. Doch nach der Entscheidung des Stadrats steht nun fest, dass Kerpen auf die Berufung verzichten wird.
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