
Ab heute gilt die Terminvergabe erstmal für alle Geschäfte, die seit dem 08.März wieder öffnen durften – also auch im Gartenmarkt und in den Buchhandlungen. Pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf außerdem maximal ein Kunde rein. So setzt Land NRW ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster um, in dem Lockerungen für alle Bereiche ausgesprochen wurden. Es verstoße gegen das Gleichheitsprinzip wenn Buchhandlungen öffnen dürfen während im restlichen Einzelhandel Termine vereinbart werden müssten.
Allerdings gelten die Regelungen voraussichtlich nur in dieser Woche. Ab kommendem Montag sind wieder neue Beschränkungen vorgesehen. Grund hierfür ist die von Bund und Ländern beschlossene "Notbremse". Die greift, wenn die Inzidenz in NRW drei Tage in Folge über 100 liegt - und das ist heute am Dienstag der Fall.