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Rückforderung ist rechtswidrig
© Radio Rur
Sitzungssaal im Landgericht Aachen
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Rückforderung ist rechtswidrig

Die Rückforderung von Corona-Soforthilfen durch das Land NRW ist rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt entschieden. Auch bei uns im Kreis Düren haben viele Selbstständige und Unternehmer im Frühjahr 2020 die Corona-Soforthilfen erhalten.

Veröffentlicht: Mittwoch, 22.03.2023 11:49

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Das Land hatte in einzelnen Fällen versucht, die ausgezahlten Gelder zurückzubekommen. Dies verstößt gegen die Vorgaben des Bewilligungsbescheids. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit: Die Corona-Hilfe sollte eine finanzielle Unterstützung für alle sein, die Probleme durch die Corona-Pandemie bekommen haben. Wurde das Geld dafür eingesetzt, darf es nicht zurückverlangt werden. Restbeträge kann das Land zurückfordern.  

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