
Schadensersatz für zerstörtes Flugzeug
Auf einem Flugplatz in Erkelenz sind im November 2018 zwei Ultraleicht-Flugzeuge in der Luft zusammengestoßen. Einer der Piloten stammte aus Jülich. Und der Fall beschäftigt ab heute (09. Januar 2023) erneut die Justiz am Landgericht Mönchengladbach.
Veröffentlicht: Montag, 09.01.2023 08:10
Die Frau des verunglückten Piloten aus Jülich möchte Schadensersatz in Höhe von 26.500 Euro für das zerstörte Flugzeug ihres Mannes haben. Er kam bei dem Unfall ums Leben. Der andere Pilot wurde schwer verletzt. Der Unfall wurde damals von der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung sowie der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach behandelt – mangels hinreichenden Tatverdachts aber eingestellt. Für beide Piloten sei das Ereignis unabwendbar gewesen. Im heutigen Zivilverfahren vertreten beide Parteien jedoch die Auffassung, der jeweils andere Pilot sei allein für den Unfall verantwortlich.