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Schornsteinfeger vor Gericht
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Schornsteinfeger vor Gericht

Darf ein Schornsteinfeger dazu verpflichtet werden, Arbeiten auszuführen, die nicht zu seinem Aufgabenfeld gehören? Mit der Frage muss sich am Mittwoch das Verwaltungsgericht Aachen beschäftigen. Geklagt hatte ein Mann aus Niederzier.

Veröffentlicht: Mittwoch, 22.02.2023 05:51

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Er hatte im Jahr 2016 einen Bezirksschornsteinfeger damit beauftragt, Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten durchzuführen. Dieser hatte den Auftrag aber abgelehnt. Der Kläger sagt, der Schornsteinfeger sei aber dazu verpflichtet, weil er keinen anderen für die Arbeiten gefunden habe. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2008 kann aber ein beliebiger Schornsteinfeger für solche Aufgaben ausgewählt werden. Ursprünglich hatte der Kreis Düren den Niederzierer dazu aufgefordert, die Arbeiten durchführen zu lassen und das auch nachzuweisen.

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