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Selbstbestimmungsgesetz im Kreis Düren
© Pixabay / Maiconfz
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Selbstbestimmungsgesetz im Kreis Düren

Seit November gilt auch bei uns im Kreis das neue Selbstbestimmungsgesetz. Es sorgt dafür, dass Menschen im Kreis einfacher ihren Namen oder auch ihr Geschlecht ändern können.

Veröffentlicht: Montag, 13.01.2025 04:55

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Im Kreis Düren wird die Möglichkeit auch schon genutzt. In Düren haben zum Beispiel 41 Menschen Änderungen angemeldet. Nach drei Monaten müssen sie erneut erklären, dass sie die Änderung weiter wollen. Das ist bisher 18 Mal passiert. In Jülich sind schon neun Änderungen durchgeführt worden, bei sechs Anmeldungen läuft noch die dreimonatige Frist. Bei der Stadt Nideggen ist dagegen zum Beispiel noch kein Antrag eingegangen. Die meisten Einträge kommen nach unserer Abfrage von Menschen, die 40 Jahre oder jünger sind.

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