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Wie die Verbraucherzentrale Düren berichtet, waren Banken bisher nicht verpflichtet die IBAN und den Empfängernamen auf Übereinstimmung zu kontrollieren. So konnten Betrüger Geldsummen auf ihre eigenen Konten umleiten, ohne das es ihren Opfern auffällt. Das ändert sich ab Oktober. Dann müssen Banken und Sparkassen vor der Freigabe einer Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abgleichen. Bei großen Abweichungen soll dann in Zukunft eine Warnung aufploppen – eine Überweisung sollte dann nicht mehr freigegeben werden, so die Verbraucherzentrale.
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