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Der Stadtrat hat beschlossen, die Hebesätze rückwirkend zum 1. Januar 2026 anzuheben. Für die Grundsteuer A gelten künftig 750 Prozent, für die Grundsteuer B 800 Prozent. Die dadurch entstehenden Nachzahlungen werden mit der nächsten Hauptfälligkeit am 15. August fällig. Als Grund nennt die Stadt ihre angespannte Finanzlage. Linnich muss für das laufende Jahr ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen. Deshalb sollen Ausgaben überprüft und Einnahmen erhöht werden. Die Stadt weist darauf hin, dass die aktuelle Änderung nur die kommunalen Hebesätze betrifft. Änderungen beim Grundsteuermessbetrag durch die Grundsteuerreform werden weiterhin vom Finanzamt festgelegt.
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