Anzeige
Steuerhilfe für Opfer der Flutkatastrophe
© Pixabay
Teilen:

Steuerhilfe für Opfer der Flutkatastrophe

Hier in NRW werden steuerliche Hilfsmaßnahmen für die Opfer der Flutkatastrophe verlängert. Sie können jetzt noch länger in Anspruch genommen werden. Bis Ende März haben die Hochwasserbetroffenen jetzt Zeit, einen Antrag beim Finanzministerium zu stellen.

Veröffentlicht: Montag, 03.01.2022 13:43

Anzeige

Durch den müssen sie bis zum 30. Juni keine Vollstreckungsmaßnahmen für bis dahin fällige Steuern fürchten. Zusätzlich gibt es sowohl für Unternehmen als auch Privatpersonen Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau. Bei uns im Kreis Düren können zum Beispiel Menschen aus den Kommunen Jülich, Inden und Langerwehe von den Steuerhilfen profitieren. Unter anderem sie waren stark vom Hochwasser im Juli betroffen.

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/unwetter

Anzeige
Anzeige
Anzeige