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Sitzungssaal im Landgericht Aachen
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Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Es hat die Klage der Stadt Ahaus und einer ihrer Bürger abgewiesen. Das Gericht begründet das damit, dass die Vorwürfe, der Bund habe die Unterbringung und die Sicherheit nicht ausreichend geprüft, nicht zutreffend seien. Vor der Genehmigung seien sehr wohl auch Angriffe, zum Beispiel mit Drohnen geprüft worden. Auch ein Absturz eines Flugzeugs auf das Lager sei geprüft worden. Die Kläger könnten jetzt noch vors Bundesverwaltungsgericht ziehen.
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