
© Verbraucherzentrale
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Bereits vor der Bestellung sollten die Rücksendebedingungen des Verkäufers geprüft werden. Ist das bestellte Paket beschädigt oder unsachgemäß verpackt, kann es direkt beim Lieferdienst zurückgewiesen werden. Bei Öffnung eines Packets empfiehlt die Verbraucherzentrale Beweise über den Zustand des Packetinhaltes aufzunehmen. Dies soll einer späteren Rücknahmeverweigerung der Hersteller vorbeugen. Kommt es zu einer Retoure, sollte der Einsendebeleg bis zur Annahme durch den Hersteller aufbewahrt werden.
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