
Grundsätzlich gelten folgende Regeln:
Entzündet kein offenes Feuer im Wald oder in Waldnähe, auch nicht an öffentlichen Feuerstellen oder Grillplätzen!
Raucht im Wald nicht und werft keine Zigarettenreste weg! Dies gilt auch für die Autofahrt durch den Wald oder am Waldrand. Gut zu wissen: In Nordrhein-Westfalen gilt vom 1. März bis zum 31. Oktober ein gesetzliches Rauchverbot im Wald.
Lasst keine Glasabfälle liegen. Sie können bei Sonnenbestrahlung wie ein Brennglas wirken! Wenn ihr Glasreste sehen, nehmt sie mit.
Der Katalysator eines Kraftfahrzeugs erhitzt sich stark und kann einen Brand auslösen. Parkt deswegen euer Fahrzeug nicht über entzündlichem Untergrund! Auch bei der Nutzung von Waldparkplätzen ist besondere Vorsicht geboten.
Haltet Waldwege und -zufahrten frei, damit Einsatzkräfte im Alarmfall die Wege ungehindert passieren können.
Wer im Wald ein Feuer entdeckt, sollte unverzüglich über die 112 die Feuerwehr alarmieren. Wenn es gefahrlos möglich ist, sollte man die Einsatzkräfte erwarten und einweisen.