
Die Landgemeinde Titz weist Grundstückseigentümer auf ihre Pflicht hin, die Eichfristen von Gartenwasserzählern selbst im Blick zu behalten. Wasser, das nicht in die Kanalisation gelangt, wird über einen Abzugszähler erfasst und bei der Schmutzwassergebühr nicht berechnet. Voraussetzung ist ein geeichter Zähler. Die gesetzliche Eichfrist für Kaltwasserzähler beträgt sechs Jahre. Läuft sie ab, wird der Zähler bei der Gebührenberechnung nicht mehr berücksichtigt. Dann gäbe es auch keine Erinnerung seitens der Gemeinde, heißt es. Wer seinen Zähler erneuern möchte, soll diesen vom Wasserwerk der Landgemeinde Titz abnehmen lassen, heißt es weiter. Bei Fragen kann man sich an die Gemeinde per E-Mail (finanzentitzde) oder telefonisch unter (02463/9954-121) werden.