
© Marc Plätzer
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Teilweise sind die Urlaubsreisen storniert worden – aber auch für Reisende in den Zielgebieten gibt es Schwierigkeiten: Die Hotels wollen die Zimmer erneut bezahlt haben oder verweigern eine Unterbringung. Unklar ist, ob die Hotels bereits von Thomas Cook Geld erhalten haben. Im Zweifel bleiben die Reisenden auf den Mehrkosten sitzen. Die Reisenden fühlen sich vom Veranstalter in Stich gelassen.
Der gesetzlich vorgeschriebene Sicherungsschein greift erst bei einer Insolvenz des Veranstalters. Bis Dienstagnachmittag haben die deutschen Thomas Cook Gesellschaften keinen Insolvenzantrag gestellt. Sie bemühen sich nach Medienberichten offenbar auch um einen Überbrückungskredit der Bundesregierung.
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