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Urlaubsgeld tariflich geregelt
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Urlaubsgeld tariflich geregelt

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten rät allen Beschäftigten im Kreis Düren, auf die Sonderzahlung des Urlaubsgeldes zu achten. Offiziell gebe es zwar keinen Anspruch auf Urlaubsgeld, sagt die Gewerkschaft.

Veröffentlicht: Dienstag, 29.06.2021 04:07

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Aber in der Ernährungsindustrie, dem Nahrungsmittelhandwerk und der Gastronomie sei die Zahlung im Tarifvertrag geregelt. Allein im Lebensmittel- und Gastgewerbe arbeiten bei uns an der Rur über 4000 Menschen.

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