
Anzeige
Mit ihren Pflegediensten hatte die Frau auch zwei kranke Kinder betreut – zu denen hatte sie in mehreren Fällen gar kein Personal geschickt – oder ungeeignetes. Bei den Krankenkassen hatte sie die Pflege trotzdem als ordnungsgemäß abgerechnet. Die Anklage war von einem entstandenen Schaden bei den Krankenkassen von rund 480 000 Euro ausgegangen. Am Ende wurde Laetitia H. für den Betrug in 15 Fällen schuldig gesprochen. Die anderen Fälle wurden eingestellt. Sie muss jetzt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 111 Euro bezahlen.
Anzeige