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Urteil nach Totschlag in Düren
© Radio Rur, Zimmer
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Urteil nach Totschlag in Düren

Das Aachener Landgericht hat einen Angeklagten aus Düren freigesprochen, obwohl es davon ausgeht, dass er seine Ehefrau erwürgt hat. Der 66-Jährige kommt vorerst trotzdem nicht auf freien Fuß.

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Das Gericht geht davon aus, dass der Mann aufgrund einer psychischen Erkrankung zum Tatzeitpunkt im Februar nicht schuldfähig war. Daher wurde er vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Stattdessen ordnete das Gericht seine Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung an. Er kommt nur dann wieder heraus, wenn er in den Augen der Ärzte keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt.

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Was ist genau passiert?

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Laut Anklage soll der Mann seine Frau zunächst angegriffen und anschließend mehrere Minuten lang gewürgt haben. Dabei soll er ihren Tod billigend in Kauf genommen haben. Nachbarn hatten daraufhin die Polizei verständigt. Trotz Reanimationsmaßnahmen der Einsatzkräfte verstarb die Frau.

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