
© Radio Rur, Zimmer
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Das Gericht geht davon aus, dass der Mann aufgrund einer psychischen Erkrankung zum Tatzeitpunkt im Februar nicht schuldfähig war. Daher wurde er vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Stattdessen ordnete das Gericht seine Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung an. Er kommt nur dann wieder heraus, wenn er in den Augen der Ärzte keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt.
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Was ist genau passiert?
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Laut Anklage soll der Mann seine Frau zunächst angegriffen und anschließend mehrere Minuten lang gewürgt haben. Dabei soll er ihren Tod billigend in Kauf genommen haben. Nachbarn hatten daraufhin die Polizei verständigt. Trotz Reanimationsmaßnahmen der Einsatzkräfte verstarb die Frau.
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