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Die Landesregierung hatte die Stadt Kerpen und den Kreis Düren zu der Räumung angewiesen, als Grund führte sie Brandschutz-Bestimmungen an. Laut Gerichtsurteil war das aber nur vorgeschoben. Das Verwaltungsgericht Köln hatte in der vergangenen Woche entschieden, die Räumung der Baumhäuser im Herbst 2018 durch die Stadt Kerpen sei rechtswidrig gewesen.
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