
Durch das Klimapaket der Bundesregierung wird das Heizen mit Gas und Öl mit einem sogenannten CO2-Preis belegt. Die VBZ gibt Hinweise, worauf Verbraucher bei der Heizkostenabrechnung achten sollten. Seit 2023 müssen die CO2-Kosten bei Öl- und Gasheizungen zwischen Mietern und Besitzern der Wohnungen aufgeteilt werden. Verbraucher sollten bei der Abrechnung darauf achten, für welches Gebäude und welche Zeitspanne die Abrechnung gilt, heißt es von der VBZ. Mieter haben nur ein Anrecht auf die CO2-Kostenaufteilung, wenn der Abrechnungszeitraum am 1. Januar oder später begonnen hat. Zudem müssten Vermieter ihren Anteil an den Kosten ausweisen und abziehen – sei das nicht der Fall, können Mieter die gesamten Heizkosten um drei Prozent kürzen, heißt es von der Verbraucherzentrale weiter.