
© Gemeinde Nörvenich
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Am Neffelbach in Nörvenich
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Dazu zählen bei uns im Kreis viele Gewässer z.B. in Heimbach, Nörvenich und Vettweiß. Betroffen ist z.B. der Neffelbach. Mit unter die Verordnung der Bezirksregierung fallen aber auch der Vlattener Bach und der Mersheimer Graben. Aus den Flüssen darf weder mit Pumpen noch mit Handgefäßen Wasser entnommen werden. Erlaubt ist nur das Tränken von Vieh. Wegen der anhaltenden Trockenheit gilt das Verbot zunächst bis Ende September.
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