Anzeige
Blick in die Eingangshalle des Airport Düsseldorf
Der Düsseldorfer Flughafen - der größte in Nordrhein-Westfalen und Standort für ein internationales Drehkreuz.
Teilen:

Verbraucherzentrale informiert über Fluggast-Rechte

Wer in den Sommerferien in den Urlaub fliegt, hat gewisse Rechte. Darauf weist die Dürener Verbraucherzentrale hin. Fällt ein Flug zum Beispiel aus, kann man Ersatz verlangen.

Veröffentlicht: Montag, 08.07.2024 04:17

Anzeige

Wird ein Flug gestrichen, kann der Fluggast entweder eine so genannte Ersatzbeförderung verlangen oder sein Geld zurückfordern. Außerdem muss die Verpflegung vor Ort gesichert sein. Auch wenn Flüge verspätet sind, müssen die Fluglinien so genannte Betreuungsleistungen anbieten. Das sind zum Beispiel Essen und Getränke in angemessenerem Verhältnis zur Wartezeit. Geht der Flieger erst am nächsten Tag, muss die Airline auch ein Hotelzimmer und den Transfer von und zum Flughafen zahlen. Die Regelung für Verspätungen gelten gestaffelt ab einer Verspätung von zwei Stunden.

Mehr Infos zum Thema gibt es hier:

https://www.verbraucherzentrale.nrw/fluggastrechte-was-man-bei-flugaerger-tun-kann-27885

Anzeige
Anzeige
Anzeige