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Verfahren wegen verletzter Leinenpflicht
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Verfahren wegen verletzter Leinenpflicht

Die Stadt Düren hat vor dem Aachener Verwaltungsgericht ein Verfahren rund um ein Zwangsgeld gegen eine Hundehalter verloren. Der Mann sollte 350 Euro zahlen, weil er seinen Hund ohne Leine hatte laufen lassen.

Veröffentlicht: Dienstag, 02.02.2021 07:17

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Dabei ist der Stadt Düren aber ein Formfehler unterlaufen: Die Androhung des Zwangsgeldes war falsch formuliert. Nach Ansicht der Richter war der Universalbescheid für alle Verletzungen der Leinenpflicht in dieser Form unzulässig. Es können nur einzelne Vergehen, einzeln bestraft werden, heißt es vom Verwaltungsgericht. Die Stadt Düren hat den Bescheid gegen den Hundehalter aufgehoben. 

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