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Vergabe der Annakirmes-Standplätze war rechswidrig
© Daniel Dähling
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Vergabe der Annakirmes-Standplätze war rechswidrig

Am Oberverwaltungsgericht für das Land NRW ist Donnerstagmittag ein wichtiges Urteil im Streit um die Standplätze auf der Annakirmes gefallen. Das ist vor allem für alle zukünftigen Schausteller in Düren von großer Bedeutung.

Veröffentlicht: Donnerstag, 17.10.2019 14:35

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Der Dürener Steuerausschuss hatte vor zwei Jahren mehrere Bewerber für die Annakirmes abgelehnt. Unter anderem hieß es, sie seien nicht attraktiv genug. Vier der Bewerber haben geklagt.

Bei ihrem Urteil haben die Richter entschieden, dass die Stadt Düren die Entscheidungen gegen die Bewerber nicht nachvollziehbar begründet hat. Eigentlich darf jede Stadt ganz frei selbst die Zulassungsrichtlinien für Kirmes-Standplätze festlegen. In diesen Fällen hätte sich die Stadt aber nicht an die eigenen Kriterien gehalten, so eine Gerichtssprecherin.

Die Stadt Düren kann gegen die Entscheidung noch mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen. Dann würde der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht landen. Von der Stadt Düren gab es auf Radio Rur-Nachfrage bisher noch keine Stellungnahme dazu.

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