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Das Verwaltungsgericht Aachen hat einen Eilantrag einer Anwohnerin abgelehnt. Sie wollte erreichen, dass die Stadt Jülich kurzfristig Maßnahmen ergreift, um nachts einen Lärmgrenzwert von 60 Dezibel an ihrem Wohnhaus einzuhalten. Nach Angaben des Gerichts konnte in den vorliegenden Gutachten aber gar keine Überschreitung dieses Wertes festgestellt werden. Deshalb fehle es an einem rechtlichen Anspruch im Eilverfahren. Ein endgültiges Urteil steht damit allerdings noch aus. Denn das Hauptverfahren in der Sache läuft noch. Anwohner an der Rübenachse beschweren sich schon seit Jahren über zu viel Straßenlärm. Seit dem Sommer gilt hier deshalb schon Tempo 30.
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