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Verwirrung im Handel
© Daniel Dähling
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Verwirrung im Handel

Die Verwirrung zwischen landesweiten und lokalen Verordnungen sowie Gerichtsurteilen zu den Coronaschutzmaßnahmen wird immer größer. Das betrifft heute zunächst den Einzelhandel.

Veröffentlicht: Montag, 22.03.2021 12:51

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Hintergrund ist ein Urteil der obersten Landesrichter: Termin-Shopping für viele Branchen und normale Öffnungen für einige wenige Bereiche – das gehe nicht, sagen die Richter. Für ein paar Stunden wäre heute das Shoppen ohne Termin bei uns im Kreis möglich gewesen. Jetzt erlässt das Land NRW eine neue Regelung. Die Ausnahmen u.a. für Buchhandlungen, Schreibwarengeschäfte und Gartenmärkte werden gekippt. Dort ist der Einkauf nur mit Termin möglich. Ob die Geschäfte bald wieder ganz schließen müssen, wird auch Thema bei den Beratungen heute zwischen Bund und Ländern sein.

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