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Die Karnevalisten haben sich auf NRW-Ebene mit dem Land NRW ausgetauscht. Karnevalssitzungen, Bälle und jecke Partys werden wieder möglich – und das ohne eine Begrenzung der Besucherzahlen. Eine Einschränkung gibt es allerdings: Besucher müssen geimpft, genesen oder nach dem PCR-Verfahren getestet sein. Ein Schnelltest wird nicht ausreichen. Das gilt auch für Besucher und Teilnehmer bei den Karnevalsumzügen. Möglicherweise reicht an der frischen Luft aber auch ein Schnelltest. Das muss noch geklärt werden. Offen ist auch, wie die 3G-Pflicht bei Karnevalszumzügen kontrolliert werden kann.
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