
© Feuerwehr Nideggen
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Feuerwehrleute bei einem Waldbrand
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In den Wäldern entlang der Rur gilt ein Rauchverbot. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, muss mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 25.000 Euro rechnen. Das Verbot gilt jährlich vom 01. März bis zum 31. Oktober. Das ist die festgelegte Waldbrandsaison. In Bezug auf die Waldbrandgefahr gibt der Deutsche Wetterdienst an der Messstation in Nörvenich einen Wert von 3 an – also eine mittlere Waldbrandgefahr. In Nideggen-Schmidt misst der DWD einen Wert von 2. Dort geht er also momentan von einer geringen Waldbrandgefahr aus.
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