
© Verbraucherzentrale NRW
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Laut der Verbraucherzentrale Düren ist es besonders wichtig, niemals die Zählernummer durchzugeben. Diese reicht in Kombination mit Namen und Adresse schon für einen Vertragsabschluss aus. Generell sollte man - wie immer - vorsichtig mit den eigenen Daten umgehen. Wem so ein ungewollter Vertragsabschluss doch passiert, muss schnell handeln. Grundsätzlich gibt es ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das gilt aber nur, wenn der alte Vertag in der Zeit noch nicht vom neuen Stromanbieter gekündigt wurde.
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