
© Gemeinde Hürtgenwald
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An dem Wochenende dazwischen und an den Feiertagen wird außerdem eine Rufbereitschaft eingerichtet: So können Bürger auch über die Feiertage Wahlangelegenheiten, die nicht aufgeschoben werden können erledigen – dabei kann es zum Beispiel um Wählbarkeitsbescheinigungen oder Unterstützungsunterschriften gehen. Alternativ können Bürger auch den Postweg nutzen.
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