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Das Ehrenamt kann jeder ausüben, der am Wahltag 16 Jahre alt ist und die deutsche oder eine europäische Staatsbürgerschaft hat. Wahlhelfer legen zum Beispiel Stimmzettel bereit oder zählen abends die Stimmen aus. In der Regel gibt es ein so genanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 30-50 Euro. Aktiv auf der Suche nach Wahlhelfern sind zum Beispiel die Städte Düren und Jülich und die Gemeinde Kreuzau. Infos zu Bewerbungen gibt es auf den jeweiligen Websites der Kommunen.
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