
Betroffen sind unter anderem die Rur, die Erft, die Sieg, die Agger und die Wupper. Für den Kreis Düren ist vor allem das Verbot an der Rur wichtig. Es gilt für mechanische oder elektrische Pumpen, Saugvorrichtungen und fahrbare Behälter. Genehmigte Wasserentnahmen sind ausgenommen. Weiter erlaubt bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen. Auch Vieh darf direkt am Gewässer getränkt werden. Nach Angaben der Bezirksregierung führen viele Flüsse und Bäche derzeit so wenig Wasser wie sonst erst im Spätsommer. Auch kurze, starke Regenfälle reichen demnach nicht für Entwarnung, weil die Pegel meist nur kurz steigen.
Das Verbot soll Tiere, Pflanzen und den Wasserhaushalt schützen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Die Regelung gilt zunächst bis zum 30. September.